Stadt Penkun  
 

verfügbare Baugrundstücke in der Stadt Penkun und den Ortsteilen

 


 Aufstellungsbeschluss B-Plan "Penkuner Höhe":


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Penkun Bebauungsplan Nr. 9 „Penkuner Höhe" hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Penkun hat in öffentlicher Sitzung am 30.09.2020 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Penkuner Höhe" gefasst. 1. Geltungsbereich Das 1 ha große Gebiet umfasst teilweise die Flurstücke 23/58 und 12/33 sowie die Flurstüeke 1/1, 12/29, 12/47, 12/33, 12/49, 19/4, 19/5, 20, 23/40, 23/50, 23/51, 23/53, 23/49 und 23/52 der Flur 4 in der Gemarkung Penkun. Das Plangebiet befindet sich gemäß Kennzeichnung im beiliegenden Ubersichtsplan südlich des Gartenweges. Der Ptanbereich ist von Wohnbau und Gartenflächen umgeben.

2. Aufstellungsverfahren Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Penkuner Höhe" wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 abgesehen. 3. Wesentliche planerische Belange Anlass der Planaufstellung ist die erhöhte Nachfrage nach Bauland von Familien zur Errichtung von Einfamilienhäusern. Die Stadt Penkun kann dem steigenden Bedarf an EigenheimStandorten nicht gerecht werden. 4. Bekanntmachung Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. 5. Information über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Penkuner Höhe" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich innerhalb von 2 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes Löcknitz-Penkun im Amt Löcknitz-Penkun in 17321 Löcknitz, ChausseeStraße 30, Zimmer 26, zu folgenden Dienstzeiten montags 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:30 Uhr, dienstags 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:30 Uhr-18:00 Uhr, mittwochs 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:00 Uhr, donnerstags 9:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr- 15:00 Uhr, freitags 9:00 Uhr-12:00 Uhr über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb vorgeschriebener Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Penkun, den 02.10.2020