Stadt Penkun  
 


Schaukasten

 Aufstellungsbeschluss B-Plan  Schlossanlage:

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Penkun

 

Bebauungsplan Nr. 10 „Schlossanlage Penkun“

 

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Penkun hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2020 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schlossanlage Penkun“ gefasst.

 

1.   Geltungsbereich

Das ca. 2,8 ha große Gebiet umfasst die Flurstücke 74 (teilweise), 73, 72/1, 72/2, 71, 69/1 und 67 (teilweise) der Flur 10 sowie die Flurstücke 1/3 (teilweise) und 1/2 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Penkun. Das Plangebiet befindet sich gemäß Kennzeichnung im beiliegenden Übersichtsplan an der Schloßstraße in Penkun. Der Planbereich ist von Wohnbauflächen und dem Schloßpark umgeben.

2.   Aufstellungsverfahren

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Normalverfahren (zweistufiges Verfahren) mit einer Umweltprüfung in einem Umweltbericht durchgeführt. Durch eine artenschutzrechtliche Potenzialanalyse werden die Belange des Artenschutzes berücksichtigt.

 

3.   Wesentliche planerische Belange

Im Bereich des gesamten Geltungsbereiches soll Baurecht zur Erweiterung, zur Umnutzung und zum Umbau der gesamten Schlossanlage geschaffen werden.

 

4.   Bekanntmachung

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

5.   Durchführungsführung des Verfahrens

Die Verwaltung wird zur Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird nach erfolgter Ausschreibung ein fachkundiges Planunsgbüro beauftragt.

 

6.   Frühzeitige Beteiligung

Die Verwaltung ist beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.

 

Die Verwaltung ist beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Penkun, den 02.02.2021

 

 

 

(Zibell)

Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ehrenamthauptpreis des Landkreises geht nach Penkun!

Glückwunsch an Familie Glowik

 

 

An dieser Stelle erfahren Sie künftig alles, was es in der Stadt Neues und Interessantes zu berichten gibt.

wichtiger Hinweis zur aktuellen Lage in Bezug auf die Corona-Virus Situation:

Wir bitten alle um Ruhe und Besonnenheit. Alle Einrichtungen der Stadt müssen leider geschlossen werden. Die Feuerwehren sind informiert und sind ebenfalls Ansprechpartner für die Notsituation. Die Schulen und die Kita sind auf eine Notversorgung vorbereitet. Sollten Bürger der Stadt privat in Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Lebensmitteln, Desinfektion bei Krankheitsausbruch kommen, bitte uns ansprechen. Es gibt dann eine Melde- und Hilfekette.